AGB

I. Vertragsgrundlagen

  1. Allen dem Restaurant Am Weberplatz erteilten Aufträge liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:
    • der Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages
    • die Auftragsbestätigung
    • das Angebot
    • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

II. Geltungsbereich/Geschäftsbedingungen

  1. Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote des Restaurants Am Weberplatz erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
  2. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Diese gelten ebenfalls für Kaufleute und für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit diesen.
  3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

III. Angebot und Angebotsunterlagen/Vertragsabschluß

  1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  2. Verträge gemäß dieser AGBs bedürfen übereinstimmender schriftlicher Willenserklärungen des Restaurants Am Weberplatz und des Veranstalters. Vertragspartner sind ausschließlich der im Vertrag und seinen Bestandteilen bezeichnete Veranstalter und das Restaurant Am Weberplatz. Der Vertrag sollte spätestens 1 Monat (mindestens eine Woche) vor Veranstaltungstag geschlossen sein.
  3. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt das Restaurant Am Weberplatz keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
  4. Aufträge bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das Restaurant Am Weberplatz. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Restaurant Am Weberplatz und dem Auftraggeber getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

IV. Preise/Zahlungen/Aufrechnungen

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, es sei denn, diese wird gesondert ausgewiesen.
  2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Restaurant Am Weberplatz allgemein für Leistungen der hier in Rede stehenden Art berechnete Preis, so kann das Restaurant Am Weberplatz den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend erhöhen.

V. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung/Stornierung)

  1. Stornierungen bzw. Kündigungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung bzw. Kündigung eines Vertrages durch den Auftraggeber werden Aufwandsentschädigungen durch das Restaurant Am Weberplatz in Anspruch genommen. Hier gelten folgende Fristen:
    • Rücktritt ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des im Vertrag ausgewiesenen Betrages
    • Rücktritt ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des im Vertrag ausgewiesenen Betrages
    • Rücktritt ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des im Vertrag ausgewiesenen Betrages
    • Rücktritt ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des im Vertrag ausgewiesenen Betrages
  2. (Über einen Erlass der Stornierungsgebühr kann die Geschäftsleitung des Café und Restaurant Weinberg im Einzelfall selbst entscheiden.)
  3. Bei einer Vertragsunterzeichnung im Zeitraum von einer Woche bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden neben in Punkt V.1 genannten Stornierungszeiträumen in jedem Fall bei Stornierung ab sechs Tage vor Veranstaltungsbeginn die Kosten zu 100 % in Rechnung gestellt.
  4. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall in voller Höhe zu zahlen.
  5. Die Zahlungsverpflichtungen des Veranstalters entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Veranstalters aus einem Grund erfolgt, den das Restaurant Am Weberplatz zu vertreten hat.

VI. Rücktritt des Restaurants Am Weberplatz

  1. Wird eine vom Restaurant Am Weberplatz verlangte, vertraglich vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist nicht geleistet, so ist das Restaurant Am Weberplatz zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gleiches gilt, wenn der betreffende Vertrag nicht termingerecht und rechtskräftig unterschrieben dem Restaurant Am Weberplatz zugeht.
  2. Ferner ist das Restaurant Am Weberplatz berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere vom Restaurant Am Weberplatz nicht zu vertretende widrige Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar oder gar unmöglich machen, falls Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel zum Veranstalter, dem geplanten Ablauf oder zum Veranstaltungszweck gemacht wurden.

VII. Personenzahl

  1. Das Restaurant Am Weberplatz benötigt spätestens 4 Tage vor Vertragsbeginn die genaue Personenzahl der Gäste.
  2. Der Veranstalter ist berechtigt, die vertraglich festgeschriebene Personenzahl wie nachfolgend kostenfrei zu konkretisieren:
    • bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn um +/– 7 %
    • bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn um weitere +/– 5 %
    • bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn um weitere +/– 3 %
  3. Sollte sich die Personanzahl außerhalb dieser Toleranzgrenzen bewegen, so ist der Veranstalter verpflichtet, dies unverzüglich dem Restaurant Am Weberplatz mitzuteilen.
  4. Bei einer Erhöhung der Personenzahl über die Toleranzgrenze hinaus, bemüht sich das Restaurant Am Weberplatz, den zusätzlichen Personen die gleichen Leistungen zu bieten wie den anderen Personen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
  5. Die Mitteilung über die Personenanzahl 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn stellt die Garantiemeldung dar. Die Rechnungslegung erfolgt anhand dieser Meldung, zusätzliche Personen werden entsprechend mehr berechnet.
  6. Bei einer Reduzierung der Personenanzahl um mehr als 10 % ist das Restaurant Am Weberplatz berechtigt, die vertraglich vereinbarten Räume zu tauschen, sofern die Größe der neuen Räume für die Personenanzahl angemessen ist und die Räume vergleichbar ausgestattet sind.
  7. Eine Nutzung des Raumes vor der vertraglich vereinbarten (Uhr-)zeit ist nur nach Absprache möglich.

VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken und sonstigen Gegenständen, Entsorgung mitgebrachter Gegenstände

  1. Getränke zu den vertraglich gebundenen Veranstaltungen stellt ausschließlich das Restaurant Am Weberplatz. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall wird ein Korkgeld berechnet.
  2. Der Veranstalter trägt die volle Verantwortung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt das Restaurant Am Weberplatz insoweit von jeder Haftung gegenüber Dritten frei. Die mitgebrachten Speisen und Getränke müssen mindestens den lebensmittelrechtlichen Anforderungen genügen.
  3. Generell ist das Mitbringen von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen in unseren Räumlichkeiten im Restaurant Am Weberplatz, Weberplatz 3, nicht gestattet. Sollte der Veranstalter wissentlich oder unwissentlich gegen diese Regelung verstoßen, so ist das Restaurant Am Weberplatz berechtigt, diese dem Veranstalter entsprechend in Rechnung zu stellen
    Der Veranstalter ist verpflichtet, alle von ihm mitgebrachten Gegenstände mit Ende der Veranstaltung auf eigene Kosten zu entfernen bzw. fachgerecht entsorgen zu lassen. Dem Restaurant Am Weberplatz obliegt keine Aufbewahrungspflicht.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen, Haftung des Restaurants Am Weberplatz

  1. Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen.
  2. Das Restaurant Am Weberplatz übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Veranstalter.

X. Mitnahme von Speisen

  1. Das Restaurant Am Weberplatz übernimmt aus hygienerechtlichen Gründen keine Haftung für mitgenommene Speisen, die für den zeitnahen Verzehr vor Ort im Restaurant Am Weberplatz bestimmt waren. Dies betrifft vorrangig die Mitnahme von übrig gebliebenen Speisen eines Buffets.

XI. Haftung des Veranstalters für Schäden

  1. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Restaurant Am Weberplatz für alle Schäden, die am Inventar, am Gebäude und den Außenanlagen durch Veranstaltungsteilnehmer, Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt auch für Materialien, die von/ über das Restaurant Am Weberplatz ausgeliehen wurden.
  2. Verlust, Fehlmengen, Beschädigungen werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Auftraggebers verursacht werden, haftet dieser selbst.

XII. Eigentum an Angeboten und Konzepten

  1. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, verbleiben abgegebene Angebote oder Konzepte im Eigentum vom Restaurant Am Weberplatz. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese ohne vorherige Einwilligung vom Restaurant Am Weberplatz zu benutzen.

XIII. Musikdarbietungen, Auftritte von Künstlern etc.

  1. Musikdarbietungen, Auftritte von Künstlern etc. sind ausschließlich nur nach Rücksprache und mit der Genehmigung des Restaurants Am Weberplatz gestattet. Hierbei ist das Restaurant Am Weberplatz von Art, Dauer dem mitgebrachten Equipment usw. in Kenntnis zu setzen. Bei Auftritten ohne vorherige Absprache mit dem Restaurant Am Weberplatz bzw. Vorenthalten wichtiger Informationen zum Auftritt (z.B. es wird nur erwähnt, es käme ein Alleinunterhalter und dann erscheint ein DJ mit großer Musikanlage), ist das Restaurant Am Weberplatz berechtigt, den Auftritt gänzlich zu untersagen. Ebenso ist das Restaurant Am Weberplatz berechtigt über Dauer und Lautstärke der Veranstaltung bei Beeinträchtigung anderer Gäste zu entscheiden.
    Bei Veranstaltungen ist das Aufstellen von nebelerzeugenden Maschinen aus brandschutztechnischer Sicht nicht erlaubt.
    Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Veranstaltungen bei denen Musik gespielt wird, bei der GEMA anzumelden.
    Das Restaurant Am Weberplatz spricht sich von jeglicher Haftung sowie Kostenübernahme frei.

XIV. Sonstiges

  1. In den Räumlichkeiten des Restaurants Am Weberplatz ist das Rauchen verboten.
  2. Sollten einzelne Bedingungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Gerichtstand ist bei Privatpersonen und Unternehmen Dresden.